Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: b17273a5-8d6c-45f3-86a5-5596c79ec29c

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RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 34T
Vertragsbeginn
in 244T
07545 Gera
GWB »Elstertal« - Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH (Gera)
Projektübersicht

Sanierung von Wohngebäuden Florian-Geyer-Str. 1-11 in Gera. Energetische Sanierung mit WDVS, neuen Fenstern und Balkonverglasungen. Errichtung von Personenaufzügen und barrierearmen Zugängen. Erneuerung von Dach, Haustechnik, Treppenhäusern und Grundleitungen. Die Häuser sind Teil des Denkmalensembles „Altstadt“ und des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“. Die Gebäude werden im Zuge der Sanierung entkernt und die Wohnungen renoviert. Die Leistung umfasst Metallbauarbeiten für Alu-Balkongeländer und rahmenlose Schiebe-Drehverglasungen. Die Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Sanierung von Wohngebäuden mit Anbau von Balkonen und Verglasungen. Energetische Sanierung mit WDVS und neuen Fenstern. Erneuerung von Dach und Haustechnik.

Standort Projekt
Florian-Geyer-Straße 1-11, 07545 Gera, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.000.000,00 €
HOAI - Mindest Deckungssumme von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall (für Vermögens-, Personen- und Sachschäden). Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister
  • Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
  • Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
  • Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung mit (Mindest-)Deckungssumme von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall (für Vermögens-, Personen- und Sachschäden). Der Nachweis des Versicherungsschutzes, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
  • Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129, 129 a oder 129 b des Strafgesetzbuches.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89 c des Strafgesetzbuches oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; - § 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - §§ 299, 299 a und 299 b des Strafgesetzbuches; - § 108 e des Strafgesetzbuches; - §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuches; - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, §§ 232 b bis 233 a des Strafgesetzbuches.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Verstoß gegen umwelt-. sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung / Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahrens über das Vermögen des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein - Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder Einstellung seiner beruflichen Tätigkeit.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - eine Person, die für den Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ den Nachunternehmer verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als € 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283 d, 298 StGB darstellen.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - erheblich oder fortdauernd mangelhaft Erfüllung wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages mit der Folger einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Zurückhaltung von Auskünften; - Versuch, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; - Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; - fahrlässig oder vorsätzlich Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch, solche Informationen zu übermitteln.
  • Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß: - § 21 AEntG, - § 98 c AufenthG, - § 19 MiLoG, - § 21 SchwarzArbG, - § 22 LkSorgPflG vorliegt. Im Übrigen wird auf die §§ 123,124 GWB sowie auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen.
  • Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister
  • Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
  • Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
  • Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung mit (Mindest-)Deckungssumme von pauschal 3 Mio. € für jeden Versicherungsfall (für Vermögens-, Personen- und Sachschäden). Der Nachweis des Versicherungsschutzes, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
  • Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
  • Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder Bieterkommunikation über der Vergabeplattform) bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
  • #Besonders auch geeignet für:freelance#
  • #Besonders auch geeignet für:startup#
  • #Besonders auch geeignet für:other-sme#
  • #Besonders auch geeignet für:selbst#
  • 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden müssen;
  • 2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
  • 3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
  • 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote;
  • 5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
  • 6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
  • 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
  • 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
  • 9. Die Teilnahme der Bieter/Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
  • 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
  • 11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Sanierung F.-Geyer-Str. 1-11 – Los 05“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Daniel Schulte (EMail: daniel.schulte@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 02. Februar 2026 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
  • 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
  • 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
  • 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
  • 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung)
  • 16. Die GWB „Elstertal“ weist darauf hin, dass die Eignungskriterien aus technischen Gründen nicht vollständig unter Ziffer 5.1.9 der EU-Bekanntmachung dargestellt werden konnten. Alle für das Vergabeverfahren relevanten Eignungskriterien können im Dokument „3_Anlage 2_Nachweis- und Erklärungsbogen“ eingesehen werden, das unter dem Link https://www.subreport.de/E99853813 abgerufen werden kann.
Originaltitel: Sanierung Florian-Geyer-Str. 1-11 | Los 05 Balkone
deen