Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 78T
Heute
Vertragsbeginn
in 13T
Abgabe
in 377T
Entsorgungsverband Saar (Saarbrücken)
Projektübersicht

Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren zur stofflichen Verwertung von Nassklärschlamm. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) ist Auftraggeber. Das Verfahren ist nicht-exklusiv. Die Verwertung erfolgt landwirtschaftlich nach Klärschlamm- und Düngemittelverordnung. Es werden Bodenuntersuchungen, Melde- und Genehmigungsverfahren sowie Transport und Aufbringung organisiert. Die Gesamtmenge stammt von 26 Kläranlagen im Saarland. Das Verfahren läuft ab Veröffentlichung. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Es gibt zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Zulassungsanträge können während der gesamten Laufzeit gestellt werden. Rahmenverträge treten mit Zulassung eines Interessenten in Kraft. Die Vergabekammer ist nicht zuständig. Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten.

Verwertung von Nassklärschlamm. Landwirtschaftliche Nutzung des Bodens. Nach Klärschlammverordnung.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz-STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
  • Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
  • Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig.
  • Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen.
Originaltitel: OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open-House-Verfahren des Entsorgungsverband Saar
deen