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Die IKK classic gibt bekannt, dass sie im Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2027 mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Das Verfahren umfasst eine Vielzahl von Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt postalisch oder per E-Mail an die IKK classic. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem bei Erfüllung der Spezifikationen ein umgehender Vertragsschluss ermöglicht wird.
Die IKK classic schließt mit interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen ab. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren mit nicht verhandelbaren Bedingungen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen