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Die Stadt Aurich plant den Neubau zweier Mensen für die Grundschulen Upstalsboom und Wallinghausen zur Einführung eines Ganztagsangebots. Das Projekt umfasst insgesamt sechs Lose für Planungsleistungen: Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Lose 1-2) sowie Fachplanung Technische Ausrüstung HLS und ELT (Lose 3-6). Die Mensen sollen barrierefrei, funktional und energieeffizient gestaltet werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1 bis 4. Bewerber müssen ihre Eignung durch Referenzprojekte im Bereich Schul- oder Kindertagesstättenmensen nachweisen.
Neubau zweier Schulmensen für die Grundschulen Upstalsboom und Wallinghausen. Das Projekt umfasst Planungsleistungen für Objektplanung (Lose 1-2) sowie Technische Ausrüstung HLS und ELT (Lose 3-6) für barrierefreie, energieeffiziente Mensagebäude.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Los 1 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9 Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Los 2 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9 Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Los 3 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Los 4 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Los 5 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Los 6 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.