Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Fragen
vor 30T
Veröffentlicht
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Abgabe
vor 8T
Heute
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (Hannover)
Projektübersicht

Das Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern (Rahmenvereinbarung Leasing) und den Abschluss einer weiteren Rahmendienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Fahrradleasings. Leasingnehmer wird das Land Niedersachsen. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Niedersachsen besteht nicht. Vom Land geleaste Fahrräder werden abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten in Verbindung mit einer Entgeltumwandlung zur Nutzung überlassen. Hinsichtlich der abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten aus der Rahmenvereinbarung Leasing wird auf Ziffer 2.8. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) verwiesen. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie den unter Punkt 2. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) dargestellten Vertragsbedingungen zu entnehmen. Aufgrund von Erfahrungswerten anderer Bundesländer sowie verschiedener potenzieller Anbieter wird davon ausgegangen, dass etwa 15 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten das Leasingangebot nutzen werden. Bei etwa 216.000 aktiven Beschäftigten und Bediensteten ergibt sich eine voraussichtliche Menge von etwa 32.400 geleasten Fahrrädern, die über die Rahmenvereinbarung Leasing bezogen werden könnten. Bei Zugrundelegung durchschnittlicher Leasingkosten von etwa 4.000 Euro pro Fahrrad beträgt die voraussichtliche Gesamtauftragssumme insgesamt etwa 108.900.000,00 Euro (netto). Dieses in Aussicht genommenen Auftragsvolumen ist vom Auftraggeber so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bzw. seiner Beschäftigten oder Begrenzung des Angebotes. Abweichend hiervon wird eine Höchstmenge von 64.800 geleasten Fahrrädern für diese Rahmenvereinbarung Leasing festgesetzt. Dies entspricht einer Nutzung des Angebotes durch etwa 30 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 108.900.000,00 €
Geschätztes Honorar 108.900.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
  • Das beteiligte Leasingunternehmen muss über eine Lizenz der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) verfügen. Ein aktueller, gültiger Nachweis über die Listung bei der BaFin ist vom Bieter vorzulegen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter mindestens über zwei Referenzen mit Leasingnehmern mit einem Umfang von mindestens 5.000 Beschäftigten sowie zusätzlich über mindestens zwei Referenzen aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor mit mindestens 300 Beschäftigten (z. B. Körperschaften, Anstalten öffentlichen Rechts etc.) zu verfügen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens Januar 2024 erbracht werden. Die Angaben zu den Referenzen sind unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten vorzugsweise in der Tabelle des den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" zu machen.
  • Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
  • Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 Euro für Vermögensschäden verfügt bzw. eine solche nach Zuschlagserteilung abschließen wird. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB). -Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen. -Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Originaltitel: Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung
deen