Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: b4981ab8-7380-4d56-b5d7-4334d2997473

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 12T
Vertragsbeginn
in 75T
06628 Naumburg OT Saaleck
Marzona Stiftung Neue Saalecker Werkstätten (Naumburg OT Saaleck)
Projektübersicht

Neubau der Infinity Bridge als ca. 60 m lange, spiralförmige Fußgängerbrücke auf dem Campus der dieDAS Design Akademie Saaleck in Naumburg. Barrierearme Verbindung zwischen Haupthaus und Architektenhaus. Leistungen umfassen Erd- und Gründungsarbeiten. Die Brücke ist ca. 60 m lang und spiralförmig gestaltet. Der Standort ist Naumburg OT Saaleck. Der Bauherr ist die Marzona Stiftung Neue Saalecker Werkstätten. Die Baumaßnahme beinhaltet Erd- und Gründungsarbeiten. Das Projekt ist für KMU geeignet. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Die Angebotsfrist endet am 30.03.2026. Die Vertragslaufzeit beträgt 57 Tage. Die Gewinnerermittlung erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises.

Neubau der Infinity Bridge als ca. 60 m lange, spiralförmige Fußgängerbrücke. Barrierearme Verbindung zwischen Haupthaus und Architektenhaus.

Standort Projekt
Marzona Stiftung Neue Saalecker Werkstätten, 06628 Naumburg OT Saaleck, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar ist, muss spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Sonstige Vergabeverstöße müssen unverzüglich nach Kenntnis erlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang dieser Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
  • Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Nachzureichen sind insbesondere unternehmensbezogene Nachweise (z.B. Eignungsnachweise, Eigenerklärungen), sofern diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vollständig vorliegen. Preisangaben nach Ablauf der Angebotsfrist dürfen grundsätzlich nicht nachgefordert werden.
Originaltitel: NSW_224225_Infinity Bridge
deen