Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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Bayern Bayern
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (München)
Projektübersicht

Rahmenvereinbarung über Multifunktionsgeräte und Scanner mit Software. Lieferung, Service, Wartung und Instandhaltung bundesweit in Bayern. Geräte sind zum Kauf oder Leasing ausgeschrieben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Gerätelaufzeit beträgt 84 Monate. Der Höchstwert der zu liefernden Waren und Dienstleistungen beträgt das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts. Es sind diverse Eigenerklärungen abzugeben. Auftragsbeginn mit Zuschlag, frühestens am 01.07.2026. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Gerätelaufzeit beträgt 7 Jahre. Der Auftraggeber behält sich Teststellungen vor. Die Angebotsfrist beträgt 61 Tage.

Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte und Scanner. Lieferung, Service, Wartung, Instandhaltung. Kauf und Leasing möglich.

Standort Projekt
Bayern Bayern, DEU
Finanzen
Projektwert 18.576.700,00 €
Geschätztes Honorar 18.576.700,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
  • Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU.
  • Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Originaltitel: Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte und Scanner
deen