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Die Techniker Krankenkasse (TK) beabsichtigt den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Epoetin alfa und Epoetin zeta. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die definierten Eignungskriterien erfüllen, einheitliche Verträge geschlossen werden. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.07.2026 bis spätestens zum 30.06.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich.
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Epoetin alfa und Epoetin zeta im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen