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Der Kreis Mettmann schreibt die Anmietung einer versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlage aus. Die Anlage muss technisch in der Lage sein, mindestens sieben Tage ununterbrochen im Dauerbetrieb aus einem Fahrzeuganhänger heraus Geschwindigkeiten ab 20 km/h auf bis zu drei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu erfassen. Zudem muss das System für regelmäßige Standortwechsel geeignet sein. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Kreises Mettmann. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren ohne Verhandlungen statt. Als Nachweise sind unter anderem Konformitätserklärungen nach dem Mess- und Eichgesetz sowie eine Baumusterprüfbescheinigung der PTB erforderlich.
Anmietung einer versetzbaren (semistationären) Geschwindigkeitsmessanlage für den Kreis Mettmann. Die Anlage muss für den Dauerbetrieb von mindestens sieben Tagen geeignet sein, Geschwindigkeiten ab 20 km/h auf bis zu drei Fahrspuren erfassen und Standortwechsel ermöglichen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen