Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 6T
Heute
Abgabe
in 23T
Vertragsbeginn
in 50T
28201 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Projektübersicht

Energetische Sanierung eines Umkleidegebäudes mit Hauptaufgabe Erneuerung der gesamten sanitärtechnischen Anlagen. Angeboten wird die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Mindestumsatz beträgt 450.000 EUR durchschnittlich pro Jahr. Gefordert sind 2 Arbeitskräfte durchschnittlich im letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es sind 3 Referenzen nachzuweisen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Bei Nachunternehmern sind ebenfalls 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Alle Bieter müssen ihre Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft nachweisen. Ausländische Unternehmen haben vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen. Die Einhaltung von § 6e EU VOB/A 2019 muss erklärt werden.

Erneuerung der gesamten sanitärtechnischen Anlagen in einem Umkleidegebäude.

Standort Projekt
28201 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 450.000,00 €
HOAI - Durchschnittlich pro Jahr
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Sanitärtechnische Anlagen, Bezirkssportanlage Süd_Umkleide, Bremen
deen