Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 17T
Vertragsbeginn
in 244T
17309 Viereck OT Ernst-Thälmann-Siedlung
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Torgelow (Torgelow)
Projektübersicht

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Unterhaltsreinigung in der Kürassier-Kaserne, dem Gerätelager Pasewalk sowie den Dienstgebäuden des BwDLZ Torgelow mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Submission ist offen. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag ohne feste Rückübertragungspflichten vergeben. Elektronische Angebotsabgabe ist möglich. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2030. Die Angebotsfrist endet am 19.03.2026 um 13:00 Uhr. Die Submission erfolgt am 19.03.2026 um 13:05 Uhr.

Reinigung von Liegenschaften. Unterhaltsreinigung im Großobjekt. Verträge mit Laufzeit 4 Jahre.

Standort Projekt
Pasewalker Chaussee, 17309 Viereck OT Ernst-Thälmann-Siedlung, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen von 3 in den letzten 3 Jahren erbrachter vergleichbarer Leistungen
  • aktuell gültige Zertifizierung gem. ISO 14001 oder vergleichbar
  • aktuell gültige Zertifizierung gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar
  • Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
  • gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt und Krankenkasse
  • gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse u. Berufsgenossenschaft
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate zur Angebotsfrist**)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
  • Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
  • Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
  • § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
  • - siehe Formular "Checkliste und Informationen zum Vergabeverfahren" - Ergänzend zur Leistungsbeschreibung wird von der 06. bis 11. Kw 2026 die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung, aufgrund der regionalen Ausdehnung der Liegenschaften, eindringlich empfohlen, die Nichtteilnahme ist jedoch kein Ausschlussgrund.
Originaltitel: 8/1590/S 8991 - RV Unterhaltsreinigung Kürassier-Kaserne
deen