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Das Jobcenter Lippe schreibt die Maßnahme "Schritt für Schritt" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III aus. Vorrangiges Ziel ist es, erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene mit erhöhtem Förder- und Beratungsbedarf durch unterschiedliche, niedrigschwellige Betreuungs- und Aktivierungsansätze in ihrer beruflichen Eingliederung zu unterstützen, berufliche Perspektiven zu entwickeln und somit an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer Option auf einmalige Verlängerung.
Das Jobcenter Lippe vergibt die Maßnahme "Schritt für Schritt" zur beruflichen Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ziel ist die Unterstützung durch niedrigschwellige Betreuungs- und Aktivierungsansätze zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen