Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: b6097246-bdf7-4d5b-90f8-5f9ed590c510

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."

FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 6T
Heute
Teilnahme
in 24T
Vertragsbeginn
in 148T
53115 Bonn
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau (München)
Projektübersicht

Planungsleistungen Fachplanung Tragwerksplanung für ein Institutsgebäude als Neubau der Fraunhofer-Institute SCAI und IAIS in Bonn im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau. Das Gebäude wird ca. 180 Mitarbeitende beherbergen. Es wird eine Nutzfläche von ca. 2.424 m² benötigt, inklusive eines Rechenzentrums von ca. 800 m². Angestrebt wird eine BNB-Zertifizierung in Silber. Der Vertrag wird als Festpreisvertrag nach HOAI mit gestaffelter Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 geschlossen. Die Honorarzone ist 3 mit Basishonorarsatz. Die Umsetzung erfolgt im ZBau-Verfahren. Die Nebenkosten richten sich nach RIFT-Bund.

Neubau Institutsgebäude für Fraunhofer-Institute. Büros und Rechenzentrum geplant. Zertifizierung nach BNB Silber angestrebt.

Standort Projekt
53115 Bonn, DEU
Finanzen
Projektwert 540.000,00 €
Geschätztes Honorar 540.000,00 €
HOAI - Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§52 HOAI): 3, Honorarsatz (§52 HOAI): Basishonorarsatz. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung. Umbauzuschlag: kein Umbauzuschlag. Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
  • Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VgV
  • Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV
  • Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
  • Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 VgV
  • Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VgV
  • Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
  • Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
  • Der Bewerber muss in der Ingenieurkammer registriert sein.

Rollenqualifikationen

  • Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP2-4LP5-8

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebtsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) .
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Originaltitel: 70-00301-3180-C Fachplanung Tragwerksplanung - PR1170000-3180-B
deen