Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 17T
Heute
Teilnahme
in 5T
Vertragsbeginn
in 114T
04416 Markkleeberg
Große Kreisstadt Markkleeberg (Markkleeberg)
Projektübersicht

Die Stadt Markkleeberg schreibt die Sanierung des Weißen Hauses im agra-Park aus. Ziel ist der Erhalt des Gebäudes unter Berücksichtigung seiner kulturellen und touristischen Bedeutung. Die Kulturarbeit soll gewährleistet und Ausstellungen ermöglicht werden. Eine Luftentfeuchtungsanlage wird installiert und die elektrotechnischen Anlagen ertüchtigt. Das Gebäude bleibt Amtssitz des Standesamtes und des Amtes für Kultur und Tourismus. Es werden Generalplanungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI mit stufenweiser Beauftragung ausgeschrieben. Die Planungsstufen sind: 1. Stufe Leistungsphase 1 – 3, 2. Stufe Leistungsphase 4, 3. Stufe Leistungsphase 5 – 7, 4. Stufe Leistungsphase 8, 5. Stufe Leistungsphase 9. Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf weitere Stufen. Das Projekt ist für Start-ups besonders geeignet. Die erwartete Laufzeit beträgt 108 Monate. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Hochbau.

Sanierung Weißes Haus Markkleeberg. Kulturelle und touristische Bedeutung erhalten. Kulturarbeit gewährleisten, Ausstellungen ermöglichen. Luftentfeuchtungsanlage installieren, elektrotechnische Anlagen ertüchtigen.

Standort Projekt
04416 Markkleeberg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 2.000.000,00 €
HOAI - Der Netto-KG 200 bis 600 muss mindestens 2 Mio. € betragen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
  • Nachweis des Berufsstandes Architekt:in oder Ingenieur:in mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung für den Teilprojektleiter Objektplanung Hochbau
  • Nachweis des Berufsstandes Architekt:in oder Ingenieur:in für den Objektüberwacher Hochbau
  • Nachweis des Berufsstandes Ingenieur:in für Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
  • Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 3 Mio. € für Personen- und 1,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden
  • Geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV (Objektplanung Gebäude und Innenräume: Umbau im Bestand/Sanierung, LPH 2-8, Sonderbau, Bausumme netto KG 200-600 min. 2 Mio. €, min. 3 Referenzen, mind. 2 mit Denkmalschutz, mind. 2 mit VOB/A Ausschreibung LPH 7, mind. 1 mit Nettobausumme KG 200-600 > 4 Mio. €) (Tragwerksplanung: Umbau im Bestand/Sanierung, Sonderbau, Bausumme netto KG 200-600 min. 2 Mio. €, min. 1 Referenz LPH 1-4) (Fachplanung Technische Ausrüstung: Umbau im Bestand/Sanierung, Sonderbau, Bausumme netto KG 400 min. 0,5 Mio. €, min. 1 Referenz LPH 1-5, mind. 1 mit Denkmalschutz, Summe aller Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI)
  • Eigenerklärung über die jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (mind. 2 Berufsträger:innen)
  • Eigenerklärung über Berufserfahrung der Teilprojektleiter und Gesamtprojektleitung

Rollenqualifikationen

  • Architekt:in mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur:in mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Architekt:in
  • Ingenieur:in
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG sowie im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland.
  • Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist über das Formblatt „Teilnahmeantrag“ abzugeben.
  • Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) oder ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 Abs. 1 VgV.
  • Vorzulegen ist gem. § 75 Abs. 1 VgV ein Nachweis des Berufsstandes „Architekt:in“ oder „Ingenieur:in mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung“ für den/die vorgesehene/n Teilprojektleiter:in Objektplanung Hochbau, ein Nachweis des Berufsstandes „Architekt:in“ oder „Ingenieur:in“ für den/die vorgesehene/n Objektüberwacher:in Hochbau, der/die auch die Aufgabe des/der Bauleiters/Bauleiterin nach § 56 SächsBO wahrzunehmen hat und ein Nachweis des Berufsstandes „Ingenieur:in“ für die vorgesehenen Teilprojektleiter Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, Fachplanung Technische Ausrüstung ELT.
  • Es ist eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (alle Anlagegruppen), sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen.
  • Vorzulegen ist ein Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 3 Mio. € für Personen- und 1,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (jeweils pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) durch Vorlage des Versicherungsscheins als Scan. Hinweis: Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckung bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckung wie gefordert erhöht wird (abzugeben über das Formblatt Teilnahmeantrag). Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft eine Eigenerklärung beifügen, wonach für die Gemeinschaft im Auftragsfall ein Versicherungsschutz in geforderter Höhe vereinbart wird (keine Vorlage; selbst zu erstellen). In jedem Fall ist der Nachweis des Versicherungsschutzes wie gefordert Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
  • Es müssen wenigstens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen vorgelegt werden (Objektplanung Gebäude und Innenräume). Mindestens zwei im vorstehenden Sinne vergleichbare Referenzprojekte betreffen unter Denkmalschutz stehende Gebäude und entsprechende Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde. In mindestens zwei im vorstehenden Sinne vergleichbaren Referenzprojekten mussten die Bauleistungen gemäß VOB/A ausgeschrieben werden und der Bewerber war mit der LPH 7 beauftragt (Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber oder Zuwendungsempfänger). In mindestens einem der Referenzprojekte hat die Nettobausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 4 Mio. EUR überschritten.
  • Es sind Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen zu benennen (Tragwerksplanung). Als geeignet werden nur Referenzen angesehen, in denen mindestens die LPH 1 bis 4 erbracht worden sind. Es muss wenigstens eine geeignete Referenz über vergleichbare Planungsleistungen vorgelegt werden.
  • Es sind Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen zu benennen (Fachplanung Technische Ausrüstung). Als geeignet werden nur Referenzen angesehen, in denen mindestens die LPH 1 bis 5 erbracht worden sind. Es muss wenigstens eine geeignete Referenz vorgelegt werden. Mindestens ein im vorstehenden Sinne vergleichbares Referenzprojekt betraf ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude und erforderte entsprechende Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde. Die Referenzprojekte müssen jedenfalls in Summe alle Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI abdecken.
  • Einzureichen ist eine Eigenerklärung, aus der die jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Beim Bewerber müssen inkl. Inhaber:in mindestens 2 Berufsträger:innen (Architekt:innen; Ingenieur:innen) beschäftigt sein.
  • Einzureichen ist eine Eigenerklärung, aus der die Berufserfahrung der jeweiligen Teilprojektleiter (ggf. Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, TGA ELT, TGA HLS) sowie der vorgesehenen Gesamtprojektleitung ersichtlich ist.
  • Es wird nach § 56 Abs. 1-3 VgV verfahren.
  • Der Auftraggeber bewertet die Herangehensweise an die Aufgabe und Sicherung des Projekterfolgs basierend auf eingereichten Unterlagen und einem Bietergespräch, bei dem Projektleitung, Teilprojektleiter und Geschäftsführung teilnehmen sollen. Unterkriterien umfassen die planerische Herangehensweise (20%) wobei anhand von Referenzen Ausführungen zum Denkmalschutz, Kastenfenster-Sanierung, Energieeffizienz, Exponat-konformer Belüftung gemacht werden sollen und die Organisation des Planungs- und Bauprozesses (10%) mit Fokus auf Koordination, Änderungsmanagement, Statusberichte, Bauüberwachung und Kostenkontrolle im konkreten Projekt.
  • Der Bieter stellt das Team (Gesamt- und Teilprojektleitungen) inklusive Qualifikationen, Erfahrungen, persönlicher Referenzen und einem Personaleinsatzplan mit Vertretungsregelung vor, wobei der Auftraggeber die Erwartung einer qualitativ hochwertigen Auftragserbringung bewertet.
  • Der Auftraggeber bewertet neben dem Inhalt auch die Präsentation selbst hinsichtlich Klarheit, Struktur, Zeitrahmen-Einhaltung, Interaktion der Personen und Fähigkeit zur Beantwortung von Fragen, um Einblicke in die Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeiten gegenüber Gremien, Planern und Behörden zu gewinnen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
  • Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
  • Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Originaltitel: Sanierung Weißes Haus Markkleeberg
deen