Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
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in 24T
Abgabe
in 34T
33615 Bielefeld
Universität Bielefeld (Bielefeld)
Projektübersicht

Es wird eine Gesamtlösung aus einer Hand angeboten. Diese umfasst Hardware, Firmware, Software, Konfiguration und Integration. Ebenso sind Garantieleistungen und notwendige Dienstleistungen einzubringen. Das System ist zentral für Kernprozesse der Universität. Die Verfügbarkeit ist kritisch für zehntausende Personen. Die Ausschreibung richtet sich an Anbieter, die eine umfassende Speicherinfrastruktur bereitstellen können. Es besteht eine Verpflichtung zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bei Aufträgen über 30.000 Euro netto.

Errichtung einer zentralen Speicherinfrastruktur für die Universität Bielefeld. System stellt Kernprozesse bereit und ist für zehntausende Personen wichtig. Die Integrität und Verfügbarkeit sind essenziell.

Standort Projekt
Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld, Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Originaltitel: Ausbau Speicherinfrastruktur
deen