Bekanntmachungs-ID: b790a3cf-2696-414c-94fc-0cfa381f4940
Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.
"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox sowie zugehörige Dienstleistungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox sowie zugehörige Dienstleistungen. Aus dieser Rahmenvereinbarung (Los 1) kann bis zu einem Höchstwert von 21.500.000 € netto abgerufen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit 2x 1 Jahr optionaler Verlängerungsmöglichkeit. Somit beträgt die maximale Laufzeit 4 Jahre. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht. Ausschlaggebend ist der Preis. Nur aus organisatorischen Gründen erfolgt die Losaufteilung über parallellaufende Vergabeverfahren. Folgende Lose werden ausgeschrieben (Kurzbezeichnung): Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 1 (dieses Verfahren) Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 2. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Netzwerksicherheitsprodukte. Lieferung von Netzwerksicherheitsprodukten sowie Dienstleistungen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen