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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Teriparatid, ATC H05AA02. Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center zum Download zur Verfügung. Voraussetzung ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen: Angebotsschreiben, Anerkennung der vertraglichen Maßgaben, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Die Unterlagen sind PER E-MAIL einzureichen an: openhouse@dak.de. Verträge treten erstmalig am 01.02.2026 in Kraft und enden am 31.01.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Interessenten haben die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL einzureichen. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats vorliegen.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung. Wirkstoff Teriparatid, ATC H05AA02. Laufzeit 01.02.2026-31.01.2027.
Anforderungen an den Bieter