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Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der FuE-Erhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 sowie 2028 (und Verlängerungsoption zu den Berichtsjahren 2029 und 2030). Deutschland ist gemäß Verordnung (EU) 2019/2152 verpflichtet, Daten des Wirtschaftssektors zu FuE-Ausgaben und Personal an Eurostat zu liefern. Der Auftragnehmer muss die jährlichen Befragungen der FuE-treibenden Unternehmen durchführen, methodische Anforderungen von Eurostat und OECD erfüllen sowie die Anschlussfähigkeit an bisherige Statistiken sicherstellen. Die Ergebnisse fließen in den Bundesbericht Forschung und Innovation ein.
Durchführung der FuE-Erhebungen zu den Berichtsjahren 2026 bis 2028 (mit Verlängerungsoption bis 2030) zur Erhebung statistischer Daten über FuE-Ausgaben und Personal im Wirtschaftssektor gemäß EU-Verordnungen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen