Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 45T
Abgabe
vor 13T
Heute
Vertragsbeginn
in 14T
28201 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Projektübersicht

Energetische Sanierung eines Umkleidegebäudes mit Erneuerung der gesamten Lüftungstechnik. Das Projekt umfasst die Erneuerung der gesamten Lüftungstechnik. Der Auftraggeber ist Immobilien Bremen. Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Die Angebotsfrist endet am 07.04.2026 um 10:30 Uhr. Der Projektstandort ist Bremen.

Energetische Sanierung eines Umkleidegebäudes. Erneuerung der gesamten Lüftungstechnik. Neubau.

Standort Projekt
28201 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 500.000,00 €
HOAI - Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019)
  • Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019) Geforderter Mindestumsatz: 500.000 EUR durchschnittlich pro Jahr.
  • Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ((§ 6a EU Nr. 3g VOB/A 2019). Geforderter Mindeststandart: 2 Arbeitskräfte
  • Erklärung zur Erfüllung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, ggf. mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Lüftungstechnische Anlagen
deen