Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 19T
Heute
Abgabe
in 9T
Vertragsbeginn
in 51T
96170 Lisberg / Trabelsdorf
Gemeinde Lisberg (Lisberg)
Projektübersicht

Revitalisierung / Sanierung und Umbau des ehemaligen Brauhauses in Trabelsdorf bei Bamberg. Metallbaukonstruktionen - Metalltüren Innen und Außen. Folgende wesentlichen Leistungen sind Umfang der Ausschreibung: Liefern und Montieren von 13 Innentüren aus Stahlblech, 5 Außentüren aus Stahlblech, 5 Innentüren teilweise mit Verglasung aus Aluminium. Das Projekt ist für KMU geeignet.

Neubau Metallbaukonstruktionen. Metalltüren Innen und Außen. Lieferung und Montage von 13 Innentüren, 5 Außentüren.

Standort Projekt
Am Schloss 8, 96170 Lisberg / Trabelsdorf, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Unterlagen werden gem. §56 VgV nachgefordert
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
  • Bitte beachten Sie, sofern Sie den anonymen Zugang für diese Ausschreibung wählen, dass die Vergabeunterlagen lediglich bis zum festgelegten Termin der ausschreibenden Stelle zugänglich sind.
  • Die Vergabeunterlagen können kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
  • Der Schriftverkehr/die Bieterkommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt.
  • Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
  • Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
  • Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
  • Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
  • Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
  • Die Abgabe der Angebote per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
  • Bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes ist das Leistungsverzeichnis mit Preisen ausgefüllt als GAEB und PDF-Datei mit den anderen notwendigen Unterlagen einzustellen.
  • Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht.
  • Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch kurz vor Ende der Angebotsfrist zu verschieben.
  • In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
  • Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
  • Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Revitalisierung Bauhaus Trabelsdorf: BAU06-B Metallbauarbeiten - Türen
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