Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: b9f6ca92-de1a-4532-b1e4-47b65af3f0c3

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Mit Zen AI konzentrieren wir uns gezielt auf relevante Projekte und sparen wertvolle Zeit."

MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 48T
Vertragsbeginn
in 331T
Landkreise Dachau und Freising, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (München)
Projektübersicht

Angefragt ist die Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG für die MVV-Regionalbuslinien 680 und 681. Dies beinhaltet Linienverkehr auf verschiedenen Routen. Es werden ca. 263.764 Nahverkehrs-km pro Jahr gefordert. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von 2 Neufahrzeugen (12 m Low-Entry Überland oder Niederflur Überland) und bedient ca. 67 Haltestellen. Der Auftraggeber ist die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH. Die Ausführungsfrist beginnt am 13.12.2026 und endet am 11.12.2032. Die Angebote sind bis zum 05.03.2026, 12:00 Uhr einzureichen. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Betriebskosten (75%), garantierte Zeit für Ersatzfahrzeuge (5%), zusätzliche Fahrzeugqualität (10%) und zugesagter Zeitpunkt für Neufahrzeuglieferung (10%).

Personenbeförderung mit Omnibussen MVV-Regionalbuslinien 680 und 681. Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 680 und 681. MVV-Regionalbuslinien 680 und 681.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 4.560.000,00 €
Nach RBBau - Spanne von 4 560 000 bis 5 100 000 EUR
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
  • Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG.
  • Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
  • Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
  • Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Originaltitel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 680 und 681
deen