Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Fragen
in 8T
Abgabe
in 23T
60327 Frankfurt am Main
Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (Frankfurt am Main)
Standort Projekt
60327 Frankfurt am Main, DEU
Finanzen
Projektwert 1,00 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
  • Bei Vorlage eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
  • Bei Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
  • Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
  • Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 15.04.2026 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
  • Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
  • Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen.
  • Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt.
  • Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden.
  • Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
  • Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
  • Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieterhaften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
  • Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
  • § 160 GWB Einleitung, Antrag.
  • Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
  • Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  • b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
  • § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: V2040: Raumbildender Ausbau (unterirdisch)
deen