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Anforderungen an den Bieter
Es können sich im Rahmen der Bearbeitung Fristen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen.
Neufeststellung des Landschaftsplans der Landeshauptstadt Erfurt nach § 11 Abs. 2 BNatSchG. Ziel ist die Erstellung eines fachlich aktuellen, gestalterisch ansprechenden und georeferenzierten Landschaftsplans im Maßstab 1:10.000. Berücksichtigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und bestehenden Rahmenkonzepten.
Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt über einen gültigen Landschaftsplan aus dem Jahr 1997, der im analogen Format vorliegt und umfangreiche inhaltliche Defizite aufweist. Auf Grundlage eines 2016 erarbeiteten Rahmenkonzepts und einer vertiefenden Bearbeitung von Teilen des Stadtgebietes (2016-2018) soll ein neuer, fachlich aktueller, gestalterisch ansprechender und georeferenziert aufbereiteter Landschaftsplan im Maßstab 1:10.000 erstellt werden. Dabei sind die Verfahrensschritte und inhaltlichen Anforderungen des UVPG zu beachten. Das Corporate Design der Stadt Erfurt und die Anforderungen an die Datenaufbereitung im Format XPlanGML sind zu berücksichtigen.