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Der Auftrag umfasst die Blutentnahme, Beweismittelsicherungen und chemisch-toxikologische Blut- und Urinuntersuchungen (qualitativ und quantitativ) im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München. Die Leistungen basieren auf der Richtlinie der GTFCh zur Qualitätssicherung bei forensisch-toxikologischen Untersuchungen. Neben dem Polizeipräsidium München sind auch die Staatsanwaltschaft und Gerichte berechtigt, Aufträge zu den gleichen Konditionen zu vergeben. Der Auftragnehmer muss eine 24/7-Verfügbarkeit für Blutentnahmen und ärztliche Untersuchungen gewährleisten.
Blutentnahme, Beweismittelsicherungen und chemisch-toxikologische Blut- und Urinuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen