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Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung - SächsWPVO ist diese Aufgabe in das Landesrecht überführt worden und die Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden übertragen worden. Die Städte Radebeul, Coswig, Radeburg sowie die Gemeinde Moritzburg möchten im Konvoiverfahren ein Planungsbüro mit der erstmaligen Erstellung des jeweiligen Wärmeplans beauftragen.
Die Städte Radebeul, Coswig, Radeburg und die Gemeinde Moritzburg suchen ein Planungsbüro zur Erstellung von Wärmeplänen für ihre jeweiligen zukünftigen Wärmeversorgungsinfrastrukturen. Dies beinhaltet Eignungsprüfungen, Bestands- und Potenzialanalysen, Dokumentation, Vorschläge für Umsetzungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Erstellung von je einem Wärmeplan für die zukünftige Wärmeversorgungsinfrastruktur für Radebeul, Coswig, Radeburg und Moritzburg inkl. vorheriger Eignungsprüfungen, Bestands- und Potentialanalyse, Dokumentation von Ergebnissen, Lieferung von Vorschlägen für Umsetzungsmaßnahmen sowie Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Absprache mit den Gemeinden.