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AOK Bremen/Bremerhaven vergibt Open-House-Verträge für Wirkstoffe. Verträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit beitreten. Keine Exklusivität, keine individuellen Verhandlungen. Frühester Vertragsbeginn 01.06.2025, Vertragsende 31.05.2027. Kinderarzneimittel sind ausgeschlossen. Rabattverträge können jederzeit zu gleichen Bedingungen beigetreten werden.
Open-House-Verträge für Wirkstoff bis 31.12.2027. Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Arzneimittel nach BfArM-Liste ausgeschlossen.