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Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundes. Der Auftrag umfasst die Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0. Das Projekt ist in 6 Lose unterteilt, die verschiedene Gemeinden in Mittelfranken (Lichtenau, Windelsbach, Flachslanden, Bruckberg, Neuendettelsau) umfassen. Die Auswahl erfolgt anhand der Wirtschaftlichkeitslücke, der Realisierungszeit und der Qualität der technischen Umsetzung.
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundes. Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13.01.2025 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 1 (Gesamtlos) beträgt 1122 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13.01.2025 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 2(Gemeinde Windelsbach) beträgt 414 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13.01.2025 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 3 (Markt Flachslanden) beträgt 370 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13.01.2025 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 4 (Markt Lichtenau) beträgt 202 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13.01.2025 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 5 (Gemeinde Bruckberg) beträgt 91 Adressen.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13.01.2025 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adressen im Los 6 (Gemeinde Neuendettelsbau) beträgt 45 Adressen.