Die Techniker Krankenkasse (TK) sowie die HEK und hkk verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken zu schließen. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem keine individuellen Verhandlungen geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Die Verträge dienen der Arzneimittelversorgung und sind nicht-exklusiv. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch oder per Post.
Die Techniker Krankenkasse (sowie HEK und hkk) schreibt Open-House-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe aus. Ziel ist der Abschluss nicht-exklusiver Verträge mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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