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Die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Es handelt sich um nicht-exklusive Verträge zur Arzneimittelversorgung. Ein Beitritt zum Verfahren ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal der TK, die Einreichung der Unterlagen per E-Mail oder Post.
Open-House-Rabattverträge für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel zur Arzneimittelversorgung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen