Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 45T
Fragen
vor 10T
Abgabe
vor 3T
Heute
Vertragsbeginn
in 129T
03222 Lübbenau/Spreewald
Stadt Lübbenau/Spreewald (03222 Lübbenau/Spreewald)
Projektübersicht

Die Stadt Lübbenau/Spreewald vergibt die Lieferung und Montage eines Personenaufzugs. Dies beinhaltet die Lieferung und Montage eines Plattformlifts mit zwei Haltestellen für die neu zu bauende Kindertagesstätte Spiel und Spaß. Das Projekt ist aufgeteilt in mehrere Lose, wobei dieses Los (Los 46) den Personenaufzug umfasst. Die Ausführung erfolgt als Bauleistung. Der Auftraggeber ist die Stadt Lübbenau/Spreewald. Das Projekt befindet sich in 03222 Lübbenau/Spreewald.

Neubau einer Kindertagesstätte. Neubau Kita Spiel und Spaß mit Personenaufzug. Richard-Wagner-Straße 60 in 03222 Lübbenau/Spreewald.

Standort Projekt
Neubau Kita Spiel und Spaß, Richard-Wagner-Straße 60, 03222 Lübbenau/Spreewald, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 10,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Originaltitel: Neubau Kita Spiel und Spaß, Los 46 Personenaufzug
deen