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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK und die hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse pharmazeutische Wirkstoffe aus. Ziel ist der Abschluss nicht-exklusiver Verträge mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, beginnend ab dem 01.07.2026. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen.
Abschluss von Open-House-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen