Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Fragen
vor 3T
Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 5T
52074 Aachen
Universitätsklinikum Aachen AöR (Aachen)
Projektübersicht

Beschaffung von Software für digitale Patientenaufklärung und -einwilligung. Umfasst Lizenzierung, Implementierung, Integration, Schulung und Support. Gültig für 36 Monate, mit Option auf 12 Monate. Einsatz in allen angeschlossenen Kliniken des UKA Aachen. Beachtung von Datenschutz und IT-Sicherheitsvorgaben. Wesentliche Funktionen: Bogenbibliothek, Datenübernahme, Formularerfassung, elektronische Unterschrift, Dokumentenversand, Formulareditor, Mehrsprachigkeit, Barrierefreiheit. Compliance mit eIDAS, DSGVO.

Digitale Patientenaufklärung und -einwilligung für Kliniken. Softwarelizenzierung, Implementierung und Schulung. Integration in bestehende Systeme.

Standort Projekt
Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen, DE
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig.
  • Einzureichende Unterlagen: Mit dem Angebot Mittels Eigenerklärung: 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfalt
Originaltitel: Digitalisierung von patientenbezogenen Papierprozessen
deen