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Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Bau einer Behelfsumfahrung für die A565/A61 aus. Der Leistungsumfang beinhaltet die Errichtung der Behelfsbrücke SS80 (BW-Nr.: 5408 504) sowie den Abbruch des Überbaus und der drei Pfeiler des Bestandsbauwerks (BW-Nr.: 5408 509). Zu den technischen Arbeiten gehören umfangreiche Erdarbeiten, Baugrubenverbau mittels Spundwänden, Stahlbetonarbeiten, Asphaltierungsarbeiten sowie der Rückbau von Schutzeinrichtungen und Übergangskonstruktionen. Die Ausführungsfrist ist vom 07.12.2026 bis zum 31.12.2027 angesetzt.
Herstellung einer Behelfsumfahrung inklusive Behelfsbrücke SS80 sowie Abbruch des Überbaus und der Pfeiler des Bestandsbauwerks (BW-Nr.: 5408 509) an der A565/A61.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen