Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 24T
Heute
Abgabe
in 18T
Vertragsbeginn
in 133T
41379 Gemeindegebiet Brüggen, Stadtgebiet Nettetal und Kempen
Burggemeinde Brüggen (Brüggen)
Projektübersicht

Das Unternehmen muss ein Entsorgungsfachbetrieb sein. Nachweise über Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind erforderlich. Referenzprojekte aus Abwassersammlung und Klärgrubenreinigung müssen vorgelegt werden. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Fahrzeugbesatzung sind notwendig. Die Angebotsfrist endet am 06.01.2026.

Entnahme des Inhaltes aus Grundstücksentwässerungsanlagen. Transport von Abwasser zum Klärwerk Nette. Transport von Fäkalschlamm zur Betriebsstelle Kempen. Vertragslaufzeit bis 30.04.2030.

Standort Projekt
41379 Gemeindegebiet Brüggen, Stadtgebiet Nettetal und Kempen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweise bzw Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind: Der Auftragnehmer muss die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit gemäß § 122 ff. GWB und §§ 42-51 VgV nachweisen.
  • Das Unternehmen muss ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. Ein entsprechendes Zertifikat ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
  • Nennung von min. 2 unterschiedlichen Referenzen mit Ansprechpartner beim Bauherrn (Kontaktdaten) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Abwassersammlung, Reinigung von Klärgruben). Die Referenzleistungen müssen zwischen dem Jahr 2020 und dem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durchgeführt worden sein.

Rollenqualifikationen

  • Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42
  • Gesundheitliche Anforderungen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 25
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Das Unternehmen muss ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. Ein entsprechendes Zertifikat ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Originaltitel: Abfuhr abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen
deen