Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: c3c5c1d9-8bb7-4c61-8d7c-2b4e35a2d4f3

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungssuche von 6 auf 2 Stunden reduziert – und dabei mehr qualifizierende Ausschreibungen gefunden."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 25T
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 93T
Landesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort Eberswalde (Eberswalde)
Projektübersicht

Ausschreibung zur Beschaffung und Aufbau von jagdlichen Einrichtungen im Forstbetrieb Peitz. Es werden Halbkanzeln und Drückjagdsitze angeboten. Dies beinhaltet auch das Freischneiden der Standorte. Die Ausführung erfolgt in mehreren Losen. Die Laufzeit beträgt drei Monate. Angebote werden nur elektronisch eingereicht. Die Einhaltung von KWF-konformen Zertifizierungen ist erforderlich. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Beschaffung und Aufbau jagdlicher Einrichtungen im Forstbetrieb Peitz. Neubau von Halbkanzeln und Drückjagdsitzen. Freischneiden der Standorte.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
  • KWF-konforme Zertifizierungsunterlagen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
  • KWF- konformes Zertifikat
Originaltitel: jagdliche Einrichtungen
deen