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Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg schreibt die Leistungen für die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX aus. Ziel ist die flächendeckende Unterstützung von Arbeitgebern bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die EAA fungieren als proaktive Beratungsstellen und Lotsen für Arbeitgeber. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose für verschiedene Regionen in Brandenburg. Bieter müssen Konzepte zur Unternehmensansprache, Kompetenznachweise und eine regionale Verankerung vorlegen.
Errichtung und Betrieb von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) im Land Brandenburg zur Unterstützung bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen