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Die Stadt Heinsberg schreibt die Schülerbeförderung und den Schülerspezialverkehr für verschiedene Grundschulen im Stadtgebiet für das Schuljahr 2026/2027 aus. Der Auftrag umfasst die tägliche Hin- und Rückbeförderung sowie spezifische Fahrten zur Kirche, zum Schwimmunterricht und zum Sportunterricht. Die Leistungen sind in sieben Lose unterteilt, die unter anderem den Transport von Grundschulkindern zwischen verschiedenen Ortsteilen und Schulstandorten abdecken. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 02. September 2026 bis zum 16. Juli 2027.
Schülerbeförderung und Schülerspezialverkehr für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Heinsberg im Schuljahr 2026/2027. Der Auftrag umfasst Hin- und Rückbeförderung, Fahrten zur Kirche sowie zum Schwimm- und Sportunterricht.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).