Die Gemeinde Schönefeld schreibt den Winterdienst für Gehwege, Radwege, Schulwege und Bushaltestellen im Gemeindegebiet aus. Gemäß § 49a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) ist die Gemeinde zur Schneeräumung und Glättebekämpfung verpflichtet. Die Leistungen umfassen das maschinelle und manuelle Räumen von Schnee sowie das Streuen bei winterlicher Witterung. Der Vertrag beginnt am 01.11.2026 und endet am 15.04.2027, mit einer automatischen Verlängerungsoption um bis zu drei weitere Winterdienstperioden bis maximal 2030.
Winterdienst Gehwege inkl. Bushaltestellen. Die Gemeinde Schönefeld schreibt die Schneeräumung und Glättebekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aus, um die sichere Nutzung während der Wintermonate zu gewährleisten.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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