Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 2T
Heute
Abgabe
in 37T
44625 Herne
Entsorgung Herne (Herne)
Projektübersicht

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem kompletten, fabrikneuen Abfallsammelfahrzeug. Es hat ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 18.000 kg. Die Motorleistung beträgt ca. 260 kW. Das Fahrzeug verfügt über einen Pressplattenaufbau mit einem Volumen von ca. 11 m³. Eine automatische Schüttung ist integriert. Das Fahrzeug zeichnet sich durch eine geringe Spurbreite aus. Es ist besonders für das Befahren von Engstellen geeignet. Die maximale Fahrzeugbreite ohne Spiegel beträgt 2.350 mm. Verschiedene Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung sind ebenfalls zu liefern. Die Lieferleistung wird in einem Los vergeben. Der vertragliche Leistungsumfang umfasst unter anderem die Zulassung nach StVZO, Übernahme der Formalitäten und Kosten. Ebenso die Bereitstellung und förmliche Abnahme des betriebsbereiten Komplettfahrzeugs am Standort des Auftraggebers. Die vollständige technische Dokumentation wird in gedruckter und elektronischer Form bereitgestellt. Eine Einweisung und Schulung für Bedienungs- und Werkstattpersonal erfolgt am Standort des Auftraggebers. Die Lieferung gängiger Ersatzteile ist für mindestens zehn Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs sichergestellt. Ersatzteile werden innerhalb von 48 Stunden geliefert. Die Ausbildungswerkstätten erhalten Werkstattschulungsunterlagen für die interne Nutzung.

Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs. Neues Fahrzeug mit 11 m³ Volumen. Für Engstellen und 18.000 kg Gesamtgewicht.

Standort Projekt
Südstraße 10, 44625 Herne, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen über die Lieferung von mindestens drei ähnlichen oder vergleichbaren Abfallsammelfahrzeugen in Deutschland in den Jahren 2023 bis 2025
  • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Originaltitel: EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Engstellen-Abfallsammelfahrzeugs für die Entsorgung Herne AöR
deen