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Vertragsgegenstand sind die Erbringung von Dienstleistungen, die durch eine beratende Vergabestelle ausgeübt werden und die keine Rechtsdienstleistungen im Anwendungsbereich des § 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) sind. Hierzu zählen sämtliche Unterstützungsleistungen bei der Vergabe von Einzellosen zur Umsetzung des Projektes: „Neubau der Kläranlage Untere Ahr in Remagen“, die im Wesentlichen dem Anwendungsbereich der Bauvergaben zuzuordnen sind. Weitergehende Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der anliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform www.subreport.de durchgeführt. Weiterführende Informationen zum Verfahren sowie die Formblätter für den Teilnahmeantrag können dort heruntergeladen werden. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt T-12 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen); diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Art und Weise erbringen. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich. Hinweise zu den Teilnahmeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Der AG fordert 3 geeignete Unternehmen, sofern hinreichende qualifizierte Unternehmen am Teilnahmewettbewerb teilgenommen haben, zur Abgabe eines Angebotes auf. Die Auswahl wird auf der Grundlage der angegebenen Referenzen vorgenommen. Dabei kommt es auf die Qualität der Referenzen und die Anzahl an. Werden alle 3 Mindestreferenzen/ -anforderungen gemeinsam durch eine Referenz erfüllt, soll dieser Umstand positiv bewertet werden. Wobei es auch auf die Anzahl der Referenzen ankommt, die alle Mindestreferenzinhalte in einem Referenzauftrag erfüllen. Jede Referenz, welche die genannten Mindestanforderungen kumulativ (gemeinsam) erfüllt, erhält 1,5 Punkte, werden nicht alle Teilbereiche abgedeckt, erhält die Referenz 0,5 Punkte je abgedecktem Teilbereich. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Insgesamt können so je Referenz bis zu 1,5 Punkte erreicht werden. Die besten 5 Referenzen werden gewertet, sodass maximal 7,5 Punkte erreicht werden können. Darüber hinaus können Zusatzpunkte erreicht werden, gemessen an dem Umfang der bewerteten Infrastrukturprojekte. Weist das jeweilige begleitete Referenzinfrastrukturprojekt einen Auftragswert vom mehr als 10 Mio. Euro netto auf, erhält diese Referenz einen Zusatzpunkt in Höhe von 0,5 Punkten. Auch insoweit werden nur die besten 5 Referenzen mit etwaigen Zusatzpunkten versehen, die grundsätzlich nach den vorstehenden Bedingungen (Qualität und Anzahl) in die Bewertung einbezogen wurden. Die 3 Unternehmen, welche die meisten Punkte erzielen konnten, werden zur Verhandlungsphase eingeladen bzw. zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf Platz 3 ist maßgebendes Kriterium, wer mehr Referenzen einreichen konnte, die alle 3 Kriterien insgesamt erfüllen. Sollte der gleiche Rang bestehen bleiben, entscheidet das Los. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Der AG fordert 3 geeignete Unternehmen, sofern hinreichende qualifizierte Unternehmen am Teilnahmewettbewerb teilgenommen haben, zur Abgabe eines Angebotes auf. Die Auswahl wird auf der Grundlage der angegebenen Referenzen vorgenommen. Dabei kommt es auf die Qualität der Referenzen und die Anzahl an. Werden alle 3 Mindestreferenzen/ -anforderungen gemeinsam durch eine Referenz erfüllt, soll dieser Umstand positiv bewertet werden. Wobei es auch auf die Anzahl der Referenzen ankommt, die alle Mindestreferenzinhalte in einem Referenzauftrag erfüllen. Jede Referenz, welche die genannten Mindestanforderungen kumulativ (gemeinsam) erfüllt, erhält 1,5 Punkte, werden nicht alle Teilbereiche abgedeckt, erhält die Referenz 0,5 Punkte je abgedecktem Teilbereich. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Insgesamt können so je Referenz bis zu 1,5 Punkte erreicht werden. Die besten 5 Referenzen werden gewertet, sodass maximal 7,5 Punkte erreicht werden können. Darüber hinaus können Zusatzpunkte erreicht werden, gemessen an dem Umfang der bewerteten Infrastrukturprojekte. Weist das jeweilige begleitete Referenzinfrastrukturprojekt einen Auftragswert vom mehr als 10 Mio. Euro netto auf, erhält diese Referenz einen Zusatzpunkt in Höhe von 0,5 Punkten. Auch insoweit werden nur die besten 5 Referenzen mit etwaigen Zusatzpunkten versehen, die grundsätzlich nach den vorstehenden Bedingungen (Qualität und Anzahl) in die Bewertung einbezogen wurden. Die 3 Unternehmen, welche die meisten Punkte erzielen konnten, werden zur Verhandlungsphase eingeladen bzw. zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf Platz 3 ist maßgebendes Kriterium, wer mehr Referenzen einreichen konnte, die alle 3 Kriterien insgesamt erfüllen. Sollte der gleiche Rang bestehen bleiben, entscheidet das Los.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen