Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 6T
Teilnahme
in 13T
Vertragsbeginn
in 137T
36391 Sinntal
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Projektübersicht

Das Projekt umfasst Bauüberwachungsleistungen für die Streckenerneuerung Flieden-Burgsinn (Strecke 3825 und 3826) im Rahmen einer 18-monatigen Totalsperrung ab Oktober 2027 bis April 2029. Es handelt sich um die gewerkeübergreifende Sanierung der Strecke 3825 und 3826 auf einer Länge von 52 km mit über 70 Einzelobjekten. Die Ausschreibung ist in Fach- und Raumlose unterteilt. Der Projektumfang und die Bauzeit werden maßgeblich durch die Leistungen des konstruktiven Ingenieurbaus, insbesondere des Tunnelbaus, geprägt. Aufgrund der eingeschränkten betrieblichen Gegebenheiten erfolgt der überwiegende Teil der notwendigen Logistik straßengebunden sowie über Zwei-Wege-Technik und Eingleisstellen entlang der Strecken. Die zu sanierende Strecke 3825 erstreckt sich über die Zuständigkeitsbereiche des Netzes Kassel und Würzburg. Der Bauumfang umfasst u.a. folgende Schwerpunkte: Umrüstung der Strecke auf ESTW-Technik, 3 Tunnelaufweitungen (Ebertsberg, Brandenstein und Ruppertsberg), zahlreiche Erneuerungen und Sanierungen von (Eisenbahnüberführung, Stützwänden, Durchlässen, Dammsanierungen, 12 km PSS /Tiefenentwässerung), Umbau von zwei Verkehrsstationen Sterbfritz und Jossa, Erneuerung von rund 44 km Oberleitungsanlage, Zusammenhangsmaßnahmen in Gerken: LST, TK und OL/50Hz. Es gibt 12 Lose, die alle Dienstleistungen umfassen. Die Angebotsfrist endet am 28.01.2026 um 11:00 Uhr. Die Zuschlagskriterien sind hauptsächlich preisbasiert (100% Honorar). Es gibt keine EU-Fördermittel. Die Vertragslaufzeit beträgt über 6 Jahre mit einer maximalen Anzahl von 0 Verlängerungen.

Standort Projekt
36391 Sinntal, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 findet Anwendung und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
  • Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.
  • Sofern die Ausschreibung Leistungen beinhaltet, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht, ist vom Bewerber/Bieter folgendes zu beachten: Die Präqualifikation ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim Nichtoffenen Verfahren/Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen.
  • Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
  • Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht.
  • Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
  • Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
  • Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen.
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
  • Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
  • Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
  • Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Zum Schutz der Vertraulichkeit schutzwürdiger Daten befindet sich ein Teil der Vergabeunterlagen, Anlage 25 relevante Planungsunterlagen EP, in einem getrennten weiteren Ordner im registrierungspflichtigen Bereich der eVergabe-Plattform.
  • Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Originaltitel: Bauüberwachungsleistungen für Streckenerneuerung Flieden-Burgsinn (Strecke 3825 und 3826)
deen