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Der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd (zusammen AG) sind nach § 6 Abs. 9 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz (NVG) im nördlichen bzw. südlichen Landesteil in Rheinland-Pfalz zuständige Behörden zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). In dieser Funktion führen der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd regelmäßig öffentliche Vergaben von SPNV-Netzen durch, welche in einem SPNV-Verkehrsvertrag mit dem begünstigten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) münden. Ein wesentliches Ziel der Zweckverbände (ZV) besteht darin, den Verkehrsteilnehmern ein leistungsfähiges und kundenorientiertes Angebot bereitzustellen. Die Regelungen in den SPNV-Verträgen beschreiben umfassend die Leistungsinhalte für das EVU und beinhalten eine Vielzahl von Qualitätsvorgaben. Die Einhaltung der Qualitätsvorgaben in den SPNV-Verträgen bedarf verschiedener Controlling-Aktivitäten. Die AG wollen ihre grundsätzlichen Controlling-Aktivitäten um den Einsatz von Profitester*innen auf ihren vertragsgegenständlichen Linien erweitern. Der im Rahmen dieser Vergabe zu beauftragende Dienstleister (AN) ist für die Umsetzung aller geforderten Maßnahmen zum Einsatz dieser Profitester verantwortlich. Gegenstand dieser Vergabe ist daher der Vertragsschluss zwischen dem AN und den AG für den Einsatz von Profitestern auf den vertragsgegenständlichen Linien der beiden ZV, zur Erhebung der Betriebsqualität, aufgeteilt in zwei Lose. Die Lose bilden sich wie folgt: Los 1: SPNV-Nord Los 2: ZÖPNV Süd Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Vertrag mit dem AN jeweils getrennt nach Los/AG abgeschlossen wird.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen