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Der Landkreis Gießen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für ein Dienstradleasingmodell. Berechtigte Beschäftigte der Kreisverwaltung und der Eigenbetriebe sollen Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung erhalten. Gegenstand ist der Leasingvertrag sowie die damit verbundenen Abwicklungsprozesse, Dienstleistungen und Versicherungspakete. Auch aufbereitete Fahrräder (Refurbished-Räder) sind unter strengen technischen und rechtlichen Voraussetzungen zugelassen.
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern und Pedelecs für Beschäftigte des Landkreises Gießen inklusive Abwicklungsprozessen und Versicherungspaketen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen