Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt eine Sonderprüfung (Routineprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 CSDR aus. Gegenstand der Prüfung ist die Beurteilung der Unternehmensführung und -kontrolle des Instituts, insbesondere die Organisationsstruktur, Vergütungspolitik und Kontrollmechanismen gemäß Art. 26 Abs. 1 CSDR. Die Prüfung findet am Hauptsitz des Instituts in Hessen statt. Der Prüfungsbericht ist in deutscher Sprache zu erstellen und elektronisch über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) einzureichen. Die Prüfung ist für das 4. Quartal 2026 geplant.
Durchführung einer Sonderprüfung (Routineprüfung) gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) bei einem Institut in Hessen. Fokus auf Unternehmensführung, Kontrollmechanismen und Organisationsstruktur.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."
Bekanntmachungs-ID: c5bdc09f-984c-43bc-9b4f-8f296084467e