Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 4T
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Vertragsbeginn
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat (Parchim)
Projektübersicht

Generalplanung für den Bau einer neuen Lehrrettungswache. Dies umfasst die Errichtung für zwei RTW im 24/7 Dienst, ein NEF 24/7 und einen KTW im 8 Stundendienst. Hinzu kommen Stellplätze für zwei Reservefahrzeuge und Räume für die Ausbildung. Die Planungs- und Bauphase erfordert Präsenz vor Ort. Das Konzept beinhaltet die Darlegung eines Vorgehensmodells, Meilensteine und Qualitätssicherung.

Neubau einer Rettungswache mit Ausbildung. Es werden Stellplätze für zwei RTW und ein NEF benötigt.

Standort Projekt
19395 Plau, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 300.000,00 €
Pauschal
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V nach § 123 GWB
  • Fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V nach § 13 TVgG M-V
  • Fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) nach § 6 TVgG M-V
  • Fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) nach § 15 TVgG M-V
  • Fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 nach EU-Sanktionen VO 2022/576

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung
  • Ingenieur mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
  • § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Generalplanung für den Bau einer Rettungswache im Gewerbegebiet Plau
deen