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Die GWQ ServicePlus AG schreibt als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene patentgeschützte Wirkstoffe aus. Das Verfahren ist als Zulassungsmodell konzipiert, das allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen zu diskriminierungsfreien Bedingungen offensteht. Vertragsstart ist der 01.04.2026. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt postalisch.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für patentgeschützte Wirkstoffe durch die GWQ ServicePlus AG. Es handelt sich um ein Zulassungsmodell für pharmazeutische Unternehmen zur diskriminierungsfreien Teilnahme.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; - Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 2); - einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; - Erklärung zur Integrität (Anlage 5); - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 6); - Selbstauskunft zur Nachhaltigkeit (Anlage 7)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; - Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 2); - einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; - Erklärung zur Integrität (Anlage 5); - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 6); - Selbstauskunft zur Nachhaltigkeit (Anlage 7)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; - Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 2); - einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; - Erklärung zur Integrität (Anlage 5); - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 6); - Selbstauskunft zur Nachhaltigkeit (Anlage 7)