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Im Zuge der Planung für die Erneuerung des BW 624a an der BAB A7 sind neben dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) einschließlich einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung (BNT) nach BayKompV, die Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung inklusive faunistischer Kartierungen der Artengruppen Brutvögel, Säugetiere (Fledermäuse, Haselmaus), Reptilien (Schlingnatter, Zauneidechse) und Schmetterlinge (Thymian Ameisenbläuling) erforderlich. Zudem ist die Erarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsabschätzung und einer UVP-Vorprüfung notwendig.