Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: c71f72a2-85c2-49a6-8387-2bcd3766efb1

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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in 22T
Abgabe
in 29T
31785 Hameln
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhänder der Stadt Hameln für die Sanierungsmaßnahme "Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade" (Kiel)
Projektübersicht

Ausschreibung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Maßnahme: Umgestaltung Europaplatz Stockhof in Hameln. Projektträger: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH. Projektlaufzeit: 31 Tage. Eignungsanforderungen: Firmensitz im EWR oder GPA-Staaten, wirksame Gründung, keine Ausschlussgründe nach GWB, AentG, MiLoG, keine Verbindung zu Russland, Berufshaftpflichtversicherung (mind. 3 Mio. € Personenschaden, 1 Mio. € sonstiger Schaden), Nachweis Koordinatorenkenntnisse, 3 Referenzen (letzte 5 Jahre), Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn. Kriterien: Gesamtangebotssumme (80%), Stundensatz (20%). Elektronische Einreichung erforderlich.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die Umgestaltung Europaplatz. Koordination während der Bauphase für die Maßnahme im Rahmen der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme.

Standort Projekt
Europaplatz, 31785 Hameln, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.000.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweis über den Erwerb der speziellen Koordinatorenkenntnisse und der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß RAB 30
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
  • Mindestversicherungssumme 3 Mio. Euro Personenschaden, 1 Mio. Euro sonstiger Schaden (2-fach maximiert)
  • Nachweis über Erwerb der speziellen Koordinatorenkenntnisse
  • Nachweis über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30
  • Drei Unternehmensreferenzen aus den letzten fünf Jahren
  • Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Vergabemindestlohns gemäß § 4 NTVergG
Originaltitel: Umgestaltung Europaplatz Stockhof in Hameln - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
deen