Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss von nicht-exklusiven Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Dimethylfumarat (ausschließlich 240 mg, N3, ATC L04AX07). Das Verfahren ist als Zulassungsmodell konzipiert, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2027, mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail. Das Verfahren dient der Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Versorgung und endet automatisch bei Inkrafttreten eines exklusiven Rabattvertrages.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Dimethylfumarat (240mg, N3, ATC L04AX07) zwischen der DAK-Gesundheit und pharmazeutischen Unternehmen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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