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Die AOK NordWest schreibt den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens aus. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen angeboten. Es handelt sich um kein Vergabeverfahren im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate ab dem frühesten Vertragsbeginn am 01.03.2026. Eine Exklusivität ist nicht gegeben; Vertragsabschlüsse können jederzeit zu den gleichen Bedingungen erfolgen.
Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die AOK NordWest.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen